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Pflegeeinrichtungen

Eine stationäre Unterbringung erfolgt, wenn angemessene Pflege und Betreuung in der Häuslichkeit nicht mehr möglich ist. Voraussetzung für diese Unterbringung ist die Einstufung in einen Pflegegrad.

In einigen Häusern ist auch eine Kurzzeitpflege möglich. Dies wird nötig, wenn die pflegende Person erkrankt oder Urlaub hat bzw. der zu Pflegende nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht wieder nach Hause entlassen werden kann.

Bei einer teilstationären Pflege handelt es sich um Einrichtungen, die eine Tages- oder Nachtpflege anbieten.